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Ebay, Kleinanzeigen und Co.: Neues Gesetz sorgt für Unsicherheit – wer muss zahlen und wer nicht?

In der EU gibt es ein neues Gesetz, das alle, die bei Ebay, Kleinanzeigen und Co. verkaufen, kennen sollten.

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Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Nebenbei die eigenen Einnahmen etwas aufstocken – das geht über Portale wie Ebay, Kleinanzeigen und Co. ganz einfach. Mit wenig Zeitaufwand können Anzeigen für Artikel geschaltet und so potenzielle Käufer erreicht werden.

Während es viele Menschen gibt, die gelegentlich beim Verkauf von ihrem Hab und Gut auf die Plattformen setzen, nutzen andere Ebay und Co. regelmäßig und verdienen damit ordentlich Geld. Ein neues Gesetz sorgt jetzt bei den Verkäufern für reichlich Unsicherheit.

Ebay, Kleinanzeigen und Co.: Dieses Gesetz sollten Verkäufer kennen

Sie liegen daheim herum, nehmen Platz weg und irgendwann ist es einfach an der Zeit sie auszumisten. Lange nicht mehr getragene Kleidung, alte Möbel und andere Dinge, die man nicht mehr braucht, will man oft möglichst schnell loswerden. Perfekt, dass es dafür inzwischen zahlreiche Plattformen gibt, auf denen man genau diese Sachen verkaufen kann.

Kein Wunder also, dass sich Ebay, Vinted, Etsy und die anderen Plattformen großer Beliebtheit erfreuen und inzwischen eigentlich jeder weiß, wie sie funktionieren. Mit dem Plattform-Steuer-Transparenz-Gesetz (PStTG) der Bundesregierung gibt es jetzt aber eine Neuerung, die man kennen sollte.

Ab diesem Betrag müssen die Einnahmen versteuert werden

Genauer gesagt, vor allem Verkäufer. Denn ab diesem Jahr müssen die Plattformen einige personen- und transaktionsbezogene Daten von Verkäufern aus der EU an die Finanzbehörden melden, berichtet „focus.de“. Damit soll Transparenz geschaffen werden. Denn bislang wurden Einnahmen, die durch Ebay und Co. erzielt wurden, nicht dem Finanzamt gemeldet.

Doch nicht jeder Verkäufer wird gemeldet, sondern nur solche, die nach Abzug von Gebühren und Provisionen oder Steuern, mindestens 2.000 Euro pro Plattform eingenommen haben oder pro Jahr mindestens 30 Verkäufe pro Plattform getätigt haben.


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Wichtig ist, dass die Verkäufer die Meldung selbst erstellen müssen. Sie wird dann einmal pro Jahr von der Plattform an die Finanzbehörden übermittelt.

Übersteigt der Gewinn durch die Verkäufe den Freibetrag von 600 Euro, muss der gesamte Betrag nach der Meldung versteuert werden.