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Ebay: Kunden über DIESE Flaggen verwirrt – ist das überhaupt erlaubt?

Unter der riesigen Auswahl auf Ebay verstecken sich auch immer wieder illegale Produkte. Wie sieht es mit Flaggen aus?

Ebay
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Kleinanzeigen ist das größte Online-Kleinanzeigen-Portal in Deutschland

Hier findet man das reichweitenstärkste Online-Angebot in Deutschland.

Ebay ist das größte Online-Auktionshaus der Welt. Hier kann man stundenlang durch das riesige Angebot stöbern und bei ansprechenden Produkten mitsteigern. Manchmal kann man so ein echtes Schnäppchen machen. Die Plattform wird nicht nur von Privatleuten genutzt, um den Keller auszumisten, sondern auch von gewerblichen Verkäufern, die unheimlich viele Produkte führen.

Immer wieder stößt man hier auf sehr fragwürdige Produkte. Ein Ebay-Anbieter verkauft zum Beispiel Flaggen, die man eher selten auf den deutschen Straßen sieht. Da fragt man sich, ob der Verkauf überhaupt erlaubt ist.

Ein Versandhandel auf Ebay hat sich offensichtlich auf den Verkauf von Flaggen aus aller Welt spezialisiert. Hier gibt es den amerikanischen Sternenbanner, den englischen Union Jack und selbst den europäischen Sternenkreis – ein Angebot, bei dem wirklich jeder Vexillologe (Experte für Flaggenkunde) auf seine Kosten kommt.


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Stöbert man auf dem Online-Portal ein bisschen weiter, findet man plötzlich sehr spezielle Produkte. Eine Piratenflagge könnte man vielleicht noch für ein Faschings-Kostüm gebrauchen, aber bei Reichsflaggen hört der Spaß dann auf. Das ist doch ganz klar illegal, oder?

Die rechtliche Lage ist eindeutig

Der Verkauf von rechtsextremen Flaggen ist offenbar erlaubt. Nur darf man diese nicht in der Öffentlichkeit hissen. Das wurde am 13. Juni 2021 von Bund und Ländern entschieden. Unter anderem werde das öffentliche Zeigen von der Kriegsflagge des Deutschen Reiches und der Flagge des „Dritten Reichs“ als Ordnungswidrigkeit behandelt, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  • wenn die Flaggen demonstrativ „an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft“ präsentiert wird
  • zugleich „ausländerfeindliche oder sonst einschüchternde“ Parolen skandiert werden
  • im Zusammenhang mit „Symbolen mit Bezug zum Nationalsozialismus“ stehen
  • ein „bedrohliches Auftreten“ zu „Einschüchterungswirkungen“ führt
  • bei „paramilitärisch anmutenden“ Versammlungen präsentiert wird
  • und bei Ähnlichkeiten zu „Fahnenaufmärschen der Nationalsozialisten“

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Auch wenn der Verkauf der Flaggen nicht explizit verboten ist, sollte man doch besser von einem Kauf absehen – wenn es sich nicht um rein historische Gründe handelt.