Kleinanzeigen ist eines der bekanntesten Online-Verkaufsportale in Deutschland. Jeden Tag kaufen und verkaufen hier tausende Menschen ihre privaten Schätze – oder Dinge, die sie dafür halten.
Im vorliegenden Fall ging es ursprünglich nur um einen Heizlüfter. Allerdings eskalierte die Situation dann auf ziemliche üble Weise! Folge: bei dieser Kleinanzeige kam es unverzüglich zu einer „großen“ Anzeige und das völlig zurecht.
Kleinanzeigen-Käufer schickt unfassbares Schmuddelangebot
Eine Kleinanzeigen-Verkäuferin hat bei Social Media einen Screenshot von einem ziemlich heftigen Dialog gepostet. Offensichtlich hatte sich der Käufer bei ihr nach der Übergabe des Heizlüfters noch einmal per Kurznachricht gemeldet: „Danke für die easy Abwicklung. Darf man fragen, warum du das eigentlich verkauft hast?“
Auf diese harmlose Frage antwortete die Verkäuferin: „Kein Bedarf mehr und ein bisschen Geld kann ja nie schaden.“ Eine Antwort, die der Käufer dann zum Anlass nahm, um der Frau ein ziemlich widerwärtiges Angebot zu unterbreiten.
„Du darfst dein rotes Kleid auch anbehalten“
Der dreiste Käufer schrieb folgendes: „Wenn du dir noch was dazu verdienen willst, gebe ich dir 100 Euro für einen BJ. Du darfst dein rotes Kleid auch anbehalten“ – und mit „BJ“ meinte er Blowjob. Ein Angebot, dass bei Social Media für einen Sturm der Entrüstung sorgte!
„Einfach abartig was für Menschen es da draußen gibt“, kommentierte ein User unter dem Screenshot und eine andere antwortete: „Hoffe du hast den direkt gemeldet. Eigentlich gehört sowas schon bald angezeigt als sexuelle Belästigung.“
Die Betroffene sah das offensichtlich ähnlich: „Anzeige ist raus. Und Meldung sowieso.“ – „Solche Idioten gibt es leider.“
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Bei dieser Form von verbalen Übergriffigkeiten handelt sich keineswegs um eine Lappalie. Um so wichtiger ist es, dass man sich mit solchen sexualbezogenen Äußerungen auch zwingend bei der Polizei meldet und den Verstoß unbedingt auch beim Betreiber von Kleinanzeigen meldet.