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Bürgergeld-Empfängerin macht den Führerschein – zahlen darf das Jobcenter

Bürgergeld-Empfängerin Valeska hat große Pläne. Doch dafür muss erst einmal der Führerschein her. Zahlen, darf das Jobcenter.

© RTLZWEI, UFA SHOW & FACTUAL

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In der Folge „Rückkehr nach Trier-West“ berichtet die zweifache Mutter von ihren Zukunftsplänen. Sie möchte nicht nur wieder arbeiten gehen, sondern auch den Führerschein machen. Diesen zahlt die Bürgergeld-Empfängerin jedoch nicht selbst.

Bürgergeld-Empfängerin lebt ohne ihre Kinder

Zum Zeitpunkt der Dreharbeiten lebt Valeska alleine in ihrer Wohnung. Ihre beiden Kinder sind in einer Einrichtung des Jugendamts untergebracht, da die 31-Jährige mit der Erziehung überfordert war. Nach knapp anderthalb Jahren sollen Mia und Luka jedoch wieder zu der Bürgergeld-Empfängerin heimkehren.

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„Wir sind schon in der Rückführung drin. Meine Kinder dürfen öfter nach Hause. Es wird nochmal ein Gespräch mit den Kindern zusammen stattfinden, wo sie gesagt bekommen, dass sie Heim dürfen“, erzählt Valeska. In der Zwischenzeit hat die zweifache Mutter jedoch andere Pläne, auf die sie sich konzentrieren möchte.

Bürgergeld-Empfängerin hat große Pläne

Um nicht mehr vom Jobcenter abhängig zu sein, möchte Valeska als mobile Altenpflegerin arbeiten. Den dafür benötigten Führerschein bezahlt dabei das Amt. „Ich möchte die Ziele, die ich momentan habe mit dem Führerschein und der Arbeit, erledigen. Das dauert ja nur noch zwei Monate“, so die Bürgergeld-Empfängerin. Danach steht der Rückkehr ihrer Kinder nichts mehr im Wege.

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