In den verschiedenen Supermärkten und Discountern gibt es immer wieder Regeln, die es zu befolgen gilt. Auf die weisen die Filialen von Aldi, Lidl, Rewe und Co. meist mit einem Aushang gleich am Eingang hin. Ein solches hat zuletzt auch eine Kundin in einer Aldi-Nord-Filiale gesehen.
Darauf wurde auf verschiedene Verbote hingewiesen: Nicht rauchen, kein Eis essen, keine Rollerblades, keine Hunde… oder doch? Denn neben einem Symbol mit einem durchgestrichenen Hund war dort plötzlich ein grüner Hund mit einem Pluszeichen abgebildet – nicht durchgestrichen. Bei der Kundin weckte das sofort Begeisterung.
Aldi-Kundin entdeckt Verbotsschild
Anfang Februar entdeckte eine Kundin bei Aldi Nord das Schild im Schaufenster der Filiale und war sofort hellauf begeistert. „Danke Aldi Nord. Ich kann nicht sagen, seit wann es das Schild mit dem grünen Hund schon gibt, aber ich habe es diese Woche zum ersten Mal gesehen. Nun ist es wirklich eindeutig, dass wir mit Blindenführhund jederzeit willkommen sind.“
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Das ist tatsächlich mit dem grünen Hund mit Pluszeichen auf dem Rücken und der Führstange am Geschirr gemeint. Es bedeutet, dass Menschen, die auf einen Blindenhund angewiesen sind, diesen auch mit in die Filiale nehmen dürfen.
Zuletzt hatte sich bei Lidl eine Kundin beschwert, weil ihr der Zutritt mit ihrem Assistenzhund verweigert wurde (>>hier mehr dazu). Dabei ist dies klar im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Diese Redaktion hat deshalb auch bei Lidl und den Supermärkten Kaufland und Rewe nachgehakt, wie sie mit Blinden- und Assistenzhunden verfahren.
Aldi, Lidl, Rewe & Co erlauben Assistenz- und Blindenhunde
Auf Nachfrage stellt Lidl klar, dass „die Mitführung eines nachweislich ausgebildeten Assistenzhundes in Lidl-Filialen erlaubt“ sei. Zur Sicherheit sollten die Kunden allerdings entsprechende Nachweise vorzeigen können. „Während des Einkaufs ist darauf zu achten, dass der Assistenzhund keine Lebensmittel berührt“, schränkt der Discounter die Erlaubnis allerdings ein. „Hunde ohne entsprechende Ausbildung sind in unseren Filialen nicht gestattet.“
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Kaufland beruft sich auf Lebensmittel- und Hygienevorschriften, wonach Hunde in den Filialen verboten seien. „Das gilt aber ausdrücklich nicht für Blinden- und Assistenzhunde sowie Begleithunde. Diese dürfen während des Einkaufs in der Filiale mitgeführt werden.“ Auch hier wird ein Nachweis vorausgesetzt.
Rewe erlaubt ebenfalls Assistenz- und Blindenhunde, erwähnt nicht einmal einen vorgeschriebenen Nachweis. Der Supermarkt will allerdings nicht unerwähnt lassen, dass er seine Mitarbeiter über diese Regelung unterrichte, „um den Informationsstand aufrechtzuerhalten“. Denn wie schon an oben verlinkten Leidensgeschichte einer Lidl-Kundin zu sehen ist, scheinen nicht alle Angestellten über das geltende Recht Bescheid zu wissen.