Schlechte Nachrichten für Aldi – gute Nachrichten für alle Kunden des Discounters: Das Unternehmen hat vor Gericht den Kürzeren gezogen. Werberabatte müssen für Kunden leicht nachvollziehbar sein und sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Eine Klage von Verbraucherschützern gegen Aldi Süd ist erfolgreich gewesen.
Aldi Süd muss Sonderangebote künftig teilweise anders kennzeichnen als bisher. Die Höhe von Rabatten muss sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, nicht auf den letzten Verkaufspreis. Das wurde jetzt vor Gericht entschieden.
+++Lidl will Preise für immer (!) senken – es kommt zum ungünstigsten Zeitpunkt+++
Aldi-Bananen im Fokus der Verbraucherschützer
„Bei Preiswerbung sind Verbraucher am leichtesten zu verwirren. Deshalb muss sie klar und eindeutig sein“, sagte der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen, Wilko Seifert. Damit verliert Aldi den Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im Wiederholungsfall droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Ursprünglich ging es um eine Preiswerbung für Bananen. Diese wurden von Aldi Süd für 1,29 Euro pro Kilo angeboten. Angegeben war ein Rabatt von 23 Prozent. Aldi hatte den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage – ebenfalls 1,29 Euro – in seiner Werbung im Kleingedruckten angegeben, aber: Die Höhe des Rabatts bezog sich auf den letzten Verkaufspreis von 1,69 Euro.
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Aldi: Das kritisiert die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war sich sicher: Die Verbraucher werden so in die Irre geführt, weil die Bananen drei Wochen vorher schon mal genau so viel gekostet haben. Auch ein Rabatt für Ananas wurde kritisiert. Der Discounter kennzeichnete es als „Preishighlight“ – obwohl das Obst einige Wochen vorher sogar günstiger verkauft worden war. (mit dpa)