Es ist die schönste Zeit des Jahres – Lichter glitzern, Bäume strahlen und plötzlich fährt auch das Auto im festlichen Glanz! Doch Vorsicht, Weihnachtsfreunde: Bei der Deko am Auto können schnell Bußgelder anstelle von Geschenken unterm Baum landen!
Also, bevor man das Auto im winterlichen Verkehr in ein rollendes Winterwunderland verwandeln, sollten man diese Regeln beachten.
Bußgeld-Alarm: Lichterketten und Kugeln am Auto? No-Go!
Regel Nummer 1: Ob an der Außenseite oder innen – Lichterketten sind laut der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung (StVZO) verboten. Warum? Nun, sie könnten nicht nur den Fahrer blenden, sondern auch den anderen Verkehrsteilnehmern den festlichen Glanz rauben.
Und wer denkt, er könnte mit Lichtern in der Garage glänzen – auch hier gibt’s ein Verbot! Ein Verstoß kostet bis zu 20 Euro und könnte sogar die Betriebserlaubnis gefährden.
+++ Hohes Bußgeld droht – diese Parkscheiben-Regel kennt kaum jemand +++
Regel Nummer 2: Weihnachtskugeln sind hübsch, aber bitte nicht am Rückspiegel hängen lassen! Wenn diese Deko das Sichtfeld des Fahrers einschränkt, wird’s teuer. Nach Paragraf 23 der StVO könnte ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden.
Und auch wer das Armaturenbrett mit niedlichen Figuren dekoriert, sollte aufpassen. Denn diese müssen richtig gesichert werden! Andernfalls könnten sie bei einer schnellen Bremsung durch den Innenraum fliegen – und das könnte mit bis zu 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg enden.
Bußgeld: Verdeckte Scheinwerfer? Das gibt Ärger!
Und auch Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen sollten stets gut sichtbar bleiben – auch in der Weihnachtszeit. Wenn der Schmuck diese verdeckt, gibt’s ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Und das Abdecken des Kennzeichens könnte laut „chip.de“ sogar 65 Euro kosten. Das bedeutet nicht nur Ärger, sondern auch, dass die Fahrt rechtlich nicht mehr erlaubt sein könnte.
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Also, schmücke gerne Auto – aber mit Bedacht. Denn der festliche Glanz könnte schneller teuer werden, als der Weihnachtsmann „Ho ho ho!“ rufen kann.