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Bußgeld bis 100.000 Euro! Das darf niemand in deinem Garten finden

Darf ich einen Rasenmäher im Gartenschuppen lagern? Oder wie steht es mit Holzlack? In diesen Fällen droht hohes Bußgeld!

© IMAGO/Addictive Stock/Pro Creators

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Mein Grundstück, meine Regeln? Ganz so einfach ist das nicht. Denn gewisse Verhaltensweisen bedrohen das Wohl der Allgemeinheit. In manchen Fällen droht sogar ein hohes Bußgeld.

Das gilt nicht etwa nur für Lärmbelästigungen oder ungenehmigte Bauten. Wer seinen Garten zum Lagern bestimmter Abfälle nutzt, dem drohen mitunter ebenfalls hohe Bußgelder.

Bußgeld bis 100.000 Euro – für dieses Vergehen

Ob Rasenmäher, Düngemittel oder Werkzeug – ihr Gartenhaus nutzen viele Menschen als Lagerraum für verschiedenste Materialien. Was viele nicht wissen: Bestimmte Stoffe dürfen gar nicht im Gartenschuppen gelagert werden, weil sie große Schäden in der Umwelt anrichten können.

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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt vor, was als gefährlicher Abfall gilt und Gartenbesitzer daher nicht in ihren Schuppen aufbewahren dürfen. Dazu zählen:

  • Altreifen
  • Asbest
  • unsortierten Bauschutt
  • Benzin
  • Farben
  • giftige Gase
  • Lacke
  • Öl
  • Reinigungsmittel
  • Sperrmüll

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Der Grund: Diese Dinge können Schadstoffe freisetzen und ins Grundwasser gelangen. Nach Angaben von „t-online“ ist es außerdem verboten, Lebensmittel wie etwa Äpfel oder Kartoffeln im Gartenschuppen aufzubewahren, weil sie Ratten anlocken könnten. Aus diesem Grund müssten auch Samen in luftdichten, nagerresistenten Behältern aufbewahrt werden.

Darf der Rasenmäher ins Gartenhaus?

Wenn Umweltbehörden oder das Ordnungsamt Wind von der Lagerung gefährlicher Abfälle bekommen – etwa durch die Meldung eines Nachbarn – kann es schnell teuer werden. In den meisten Fällen bekommen Gartenbesitzer eine Frist zur Entsorgung der Abfälle.


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Zusätzlich können die Behörden allerdings auch Bußgelder aufbrummen. Je nach Menge und Art der Abfälle und wenn womöglich bereits Schadstoffe ins Grundwasser gelangt sind, kann die Strafe bis zu 100.000 Euro betragen. Der Rasenmäher darf nach Angaben des Onlineportals übrigens im Schuppen gelagert werden, solange die Temperaturen moderat sind und keine Flüssigkeiten aus ihm austreten. Unproblematisch sind außerdem:

  • Bretter
  • Steine
  • alte Möbel
  • Fahrräder
  • Papier
  • Metall
  • Gartenmöbel

Wer unsicher ist, sollte bestimmte Stoffe lieber im Keller lagern oder im besten Fall gleich beim Wertstoffhof entsorgen.