Ein Urlaub in Italien ist für viele Reisefans ein Highlight. Neben leckeren Traditionsgerichten gibt es dort zahlreiche Sehenswürdigkeiten zu entdecken. Mit dem Auto anzureisen oder sich vor Ort eins zu mieten, ist also durchaus vorteilhaft ‒ zumindest, wenn man kein Bußgeld kassiert.
Nachdem ein Mann aus Deutschland aus seinem Italien-Urlaub zurückgekommen war, erwartete ihn allerdings genau das, denn er beging einen bösen Fehler.
Bußgeld: Urlaub in Italien endet mit fieser Strafe
Laut der Onlineausgabe von „Auto Motor und Sport“ fuhr der Mann im Italien-Urlaub nach Abzug der Messtoleranz 0,22 km/h zu schnell und wurde geblitzt. Er soll für sein Vergehen jetzt ganze 106 Euro Bußgeld zahlen.
+++ Auch interessant: Bußgeld: Gefahr bei Nutzung der Parkscheibe! Wenn du das machst, kann es teuer werden +++
Um herauszufinden, ob ein Bußgeld für eine so geringe Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt rechtmäßig ist, hat das Portal mit Melanie Leier gesprochen. Sie ist Verkehrsrechtsexpertin und Partneranwältin von „geblitzt.de“.
Verkehr in Italien: Das müssen Urlauber wissen
Nach Angaben der Expertin hängt die Höhe des Bußgeldes von zwei Faktoren ab: Der Schwere des Vergehens und dem Zeitraum der Zahlung. Wird man im Italien-Urlaub geblitzt, muss man grundsätzlich mit einer Geldstrafe zwischen 90 und mehr als 3.000 Euro rechnen.
Die Expertin erachtet das Bußgeld von 106 Euro in diesem Fall allerdings als unverhältnismäßig. „In solchen Fällen lohnt sich eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheids“, erklärt Leier.
Bußgeld nach Urlaub: Das ist bei der Prüfung wichtig
Bei der Prüfung des Bußgeldes sollte man vor allem diese Aspekte berücksichtigen:
- Stimmen alle Angaben überein, insbesondere in Bezug auf die Tatzeit, den Tatort und das Fahrzeug?
- Wurde die zulässige Messtoleranz korrekt berücksichtigt?
- Lassen sich Unstimmigkeiten in der Messdokumentation feststellen?
- Liegt ein Fehler vor oder handelt es sich um eine missverständliche Information?
Hier mehr lesen:
Wer gegen ein solches Bußgeld Einspruch einlegen möchte, sollte schnell handeln. Wie der ADAC berichtet, muss man in Italien innerhalb einer Frist von 60 Tagen Einspruch beim Präfekten oder beim Friedensrichter (Giudice di Pace) einlegen. Informationen dazu sind dem Bußgeldbescheid zu entnehmen.