Einige ziehen es konsequent durch, für andere ist Mülltrennung eher zu vernachlässigen. Doch gerade der Biomüll in Deutschland sollte schon bald ernster genommen werden. Wer sich nicht an eine neue Verordnung hält, die ab 1. Mai 2025 in Kraft tritt, muss sonst mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Aber das ist nicht alles. Wird der Biomüll nicht ordnungsgemäß behandelt, kann es sein, dass dieser von der Müllabfuhr nicht mehr abgeholt wird.
Wenn das in der Bio-Tonne landet, droht ein Bußgeld
Die Bio-Tonnen-Regel, die ab dem 1. Mai 2025 gilt, ist an sich nicht neu – es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Verordnung, die schon länger beschlossen wurde. Laut „Bild“ hat sie die sperrige Bezeichnung „Schadstoff- und Fremdstoffminimierungsverordnung“ und bezieht sich auf das, was im Biomüll landet.
So gehören neben Essensresten auch organische Abfälle wie Laub und Schnittgut aus dem Garten in die braunen und grünen Bio-Tonnen. Immer öfter landen aber auch Kunststoffe oder Bioplastik (Kunststoffe, die aus erneuerbaren Rohmitteln hergestellt sind) darin – und genau dort liegt das Problem.
Der Müll aus der Bio-Tonne wird nämlich zur Herstellung von Humus, den Bauern und Hobbygärtner nutzen, verwendet. Die Stoffe, die nicht in den Biomüll gehören, verunreinigen das Düngemittel aber, in der Folge gelangen Kunststoffteile in die Umwelt.
+++ Bußgeld beim Müllentsorgen – diese Fehler musst du teuer bezahlen +++
Bußgeld von bis zu 2500 Euro droht
Die neue EU-Verordnung soll dieser Problematik zuvorkommen. Demnach dürfen nur noch „sortenreine Bioabfälle“ bei den Kompostierungsanlagen abgeliefert werden, weshalb Müllwerke die Abfälle verstärkt auf Verunreinigungen überprüfen. Ist die Biotonne nicht sortenrein und mit unzulässigem Müll befüllt, wird die Tonne nicht geleert und die Leerung verweigert.
Mehr aktuelle Themen:
Für den Besitzer der verunreinigten Tonne hat das zwei unangenehme Folgen. Zum einen muss er den Biomüll selbst nachsortieren, erst dann wird er mitgenommen. Zum anderen bedeutet ein Verstoß gegen die Bio-Tonnen-Regel eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.