Für Feuerwerk-Fans sind die Tage zwischen den Jahren eine Zeit voller Vorfreude. Man studiert die Prospekte aller möglichen Discounter und Supermärkte, um auch ja den Verkaufsstart der größten Böller mitzubekommen – um dann an Silvester seinen Teil zu einem spektakulären Feuerwerk beitragen zu können.
Doch jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass es nicht erst am 31. Dezember um Mitternacht knallt. Auch in den Tagen davor testen Böller-Fans gerne mal vorab ihre Feuerwerkskörper – egal, wie nervig oder störend das für die Nachbarn ist. Aber ist das überhaupt erlaubt? Keineswegs! Ganz im Gegenteil. Es drohen saftige Bußgelder oder gar Freiheitsstrafen!
Bußgeld wegen verfrühtem Silvester-Böllern
Aber schauen wir uns die Regelungen doch mal im Detail an. Feuerwerkskörper der Kategorie F1, die für Kinder ab 12 Jahren zugelassen sind, gibt es das ganze Jahr über zu kaufen – hier gibt es keine Sonderregelungen. Ernst wird es erst bei Böllern der Kategorie 2, die auch als „Kleinfeuerwerk“ bekannt sind. Wer hier seine Böller-Batterie vom Discounter schon vor dem 31. Dezember abfackelt, riskiert ein deftiges Bußgeld.
Wer ohne Genehmigung einen Kategorie-2-Böller vor dem 31. Dezember zündet, muss in fast allen Bundesländern mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen!
Lediglich drei Bundesländer regeln das laut „bussgeldkatalog.org“ etwas anders: NRW bestraft eine Überschreitung der festgesetzten Abbrennzeiten mit 50 bis 510 Euro, in Brandenburg werden für dasselbe Vergehen nur 25 bis 100 Euro fällig. Und in Hamburg gibt es gar keine spezifische Regel für den Zündungszeitpunkt – hier werden ganz allgemein die Verstöße gegen die jeweils vor Ort geltenden Feuerwerksregeln mit Bußgeldern zwischen 100 und 5.000 Euro bestraft.
Falsche Böller? Sogar Knast möglich!
Noch drastischer wird es, wenn Pyro-Fans auf nicht zertifizierte Feuerwerkskörper setzen – im Volksmund auch als „Polen-Böller“ bekannt. Dabei ist völlig egal, ob man die Knaller nur herstellt, vertreibt oder sie vor, an oder nach Silvester zündet – die Dinger sind an sich verboten. Hier gilt pauschal: entweder ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro – oder drei Jahre Freiheitsstrafe!
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Aber auch hier sind es wieder NRW, Brandenburg und Hamburg, die etwas aus der Reihe tanzen. Die letztgenannte Hansestadt sanktioniert das Herstellen oder den Import ungeprüfter Pyrotechnik mit 250 bis 2.500 Euro Bußgeld – während „bussgeldkatalog.org“ für Brandenburg und NRW überhaupt keine Strafe für die so genannten „Polen-Böller“ auflistet. Man kann sich jedoch sicher sein, dass Polizei und Ordnungsamt auch dort im Fall der Fälle nicht nur tatenlos zusehen, wenn jemand mit unerlaubten Böllern erwischt wird.