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Bußgeld: Diese Urlaubs-Regel kennen die wenigsten Touristen – mit teuren Folgen

Wer im Italien-Urlaub mit dem Auto unterwegs ist, sollte über diese Verkehrsregel Bescheid wissen. Sonst hagelt es ein ordentliches Bußgeld.

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Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Vor einem Urlaub sollte man sich immer zunächst über die Regeln und Gesetze im anderen Land informieren – besonders, wenn man vorhat, dort mit dem Auto unterwegs zu sein. In England fährt man links, in Deutschland gibt es Umweltzonen und in Italien darf man vielerorts erst mal gar nicht mit dem Auto in die Stadt fahren – sonst hagelt es ein fettes Bußgeld.

Doch scheinen das viele Urlauber überhaupt nicht zu wissen. Sie übersehen regelmäßig ein wichtiges Verkehrsschild. Was dahintersteckt und wie hoch das Bußgeld im Ernstfall ausfallen kann, erfährst du hier in unserem Artikel.

Bußgeld im Italien-Urlaub: Dieses Verkehrsschild solltest du kennen

Eine verkehrsbeschränkte Zone sollte jedem deutschen Autofahrer ein Begriff sein. Und so etwas gibt es auch in Italien. Hier heißen sie „Zona Traffico Limitato“, kurz ZTL. Doch was bedeutet das für mich, wenn ich mit meinem Auto in so eine Zone hineinfahre?


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Wenn du nicht gerade eine Ausnahmegenehmigung hast, ein Lieferant oder Anwohner bist oder einen Schwerbehindertenausweis besitzt, dann darfst du hier nicht reinfahren. Viele italienische Innenstädte sind so für Touristen gesperrt, selbst kleinere Dörfer. Dabei kann es sich um ein generelles Einfahrverbot oder ein zeitlich beschränktes handeln. Gekennzeichnet ist dieses übrigens mit dem bekannten roten Kreis auf weißem Grund: „Verbot für Fahrzeuge aller Art“.

Bußgeld droht im Italien-Urlaub

Oft befinden sich unterhalb des Verkehrszeichens ZTL noch weitere Zusatzzeichen. Da dies oft unübersichtlich sein kann für Touristen, sollten sie im Zweifelsfall lieber abdrehen und um die Zone herumfahren. Denn wer unbefugt weiterfährt, riskiert ein saftiges Bußgeld.

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In großen Städten wird die Regelung oft über Kameras überwacht, die Kfz-Kennzeichen erfassen und mittels elektronischem Datenabgleich die Berechtigung prüfen können. In kleineren Gemeinden übernimmt das immer noch die Polizei. Bei Zuwiderhandlung muss mit einer Strafzahlung von 100 gerechnet werden. Auch fürs widerrechtliche Parken innerhalb der Zone werden noch mal mindestens 42 Euro fällig.


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Besonders fies ist es, wenn man mehrfach innerhalb einer Zone erwischt wird, da jedes Mal ein Bußgeld fällig wird. Dieses kann auch noch bei der Rückkehr nach Deutschland verlangt werden – bis zu fünf Jahre nach dem Regelverstoß. Über Ausnahmen wie die An- und Abfahrt zum Hotel sollten sich Touristen frühzeitig informieren und vorab eine Zufahrtsberechtigung beantragen. Ein Behindertenparkausweis kann allerdings auch im Nachhinein vorgelegt werden, wie der „ADAC“ berichtet.