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GEZ-Gebühr: Ende für Beitrags-Service! Änderung betraf Millionen Menschen

Die GEZ hat kürzlich eine gravierende Änderung beim Beitrags-Service vollzogen. Wer jetzt nicht aufpasst, muss noch mehr zahlen als ohnehin.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Aufgepasst: In diesen Fällen drohen GEZ-Strafgebühren

Zahler des Rundfunkbeitrags sollten aufpassen. Denn der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender ändert eine bestimmte Regel. Was es mit der Anpassung genau auf sich hat? Das erklären wir euch.

Die GEZ-Gebühr sorgt seit jeher für Diskussionen in Deutschland. Während ein Teil der Bevölkerung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Berichterstattung schätzt, empfinden andere die Zahlung der monatlichen 18,36 Euro als eine unnötige Belastung. Fest steht: Die GEZ-Gebühr ist verpflichtend, und nahezu jeder Haushalt muss sie entrichten.

Zum Ausklang des Jahres blicken wir zurück auf Ereignisse, die 2024 viele Menschen bewegt haben. Eine grundlegende Änderung beim Beitrags-Service der GEZ gehörte im Oktober zweifellos dazu.

GEZ-Gebühr: Umstellung für Millionen Haushalte

Die Neuerung betraf Millionen Menschen, die ihre GEZ-Gebühr zuvor eigenständig per Überweisung beglichen hatten. Der Beitrags-Service, der für die Verwaltung der Gebühren verantwortlich ist, hatte angekündigt, dass regelmäßig per Post versandte Zahlungsaufforderungen schrittweise eingestellt werden. Diese schriftlichen Erinnerungen dienten jahrzehntelang als Orientierungshilfe, um die vierteljährlichen Zahlungstermine nicht zu verpassen.

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Künftig wird jedoch nur noch ein einziges Schreiben, die sogenannte Einmal-Zahlungsaufforderung, versendet. In diesem Dokument werden alle vier Zahlungstermine des Jahres festgelegt. Diese Termine gelten auch für die weiteren Jahre, sofern keine Änderungen, wie etwa eine Erhöhung der GEZ-Gebühr, erfolgen.

Keine Erinnerung mehr – jetzt droht Säumniszuschlag

Die Umstellung könnte für Beitragszahler problematisch werden, die bislang auf die schriftlichen Erinnerungen angewiesen waren. Denn wer jetzt einen Zahlungstermin übersieht, riskiert zusätzliche Kosten. Bei einer verspäteten Zahlung wird von der GEZ ein Festsetzungsbescheid erstellt, der laut Beitrags-Service mit einem Säumniszuschlag von „1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber 8 Euro“ verbunden ist.

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Die Umstellung des Systems erfolgte laut Beitrags-Service aus mehreren Gründen. Besonders hervorgehoben hat die GEZ die Einsparungen: „Die Einmal-Zahlungsaufforderung erhöht damit – aufgrund des verringerten Papierverbrauchs – nicht nur die Nachhaltigkeit des Beitragseinzugs, sondern trägt auch zur Wirtschaftlichkeit und zur Aufwandsstabilität des Beitrags-Service bei.“ Gleichzeitig entfallen durch die Maßnahme Kosten für Porto und Versand.


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Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt der Beitrags-Service, die GEZ-Gebühr künftig per SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Auf diese Weise werden die Beiträge automatisch abgebucht, wodurch Mahnungen und Säumnisgebühren ausgeschlossen sind.