Veröffentlicht inVermischtes

Halloween: Vorsicht! Wenn du diese Kostüme trägst, musst du 10.000 Euro Strafe zahlen

Wenn man sich für ein Kostüm an Halloween entscheidet, sollte man richtig aufpassen, denn für manche Kostüme winkt schnell ein Bußgeld.

© IMAGO/SOPA Images

Halloween-Masken selbst gemacht

Um sich in ein schauriges "Halloween-Monster" zu verwandeln reichen oft schon einfache Mittel. Visagistin Heike Dreesen erklärt wie der Halloween-Look gelingt.

Wer sich für die Halloween-Party verkleiden möchte, steht vor der Qual der Wahl. Verkleidet man sich als Hexe, Clown oder doch lieber als Pirat?

Jedoch sollte man vorsichtig sein, wenn man sich verkleidet, denn wenn man bei seinem Kostüm gegen gewisse Regeln verstößt, winkt schnell ein hohes Bußgeld. Teilweise muss man wegen des Kostümverbots sogar 10.000 Euro Strafe zahlen!

+++ Kaufland-Kunde erlebt Pfand-Wahnsinn – er geht mit fast 1.000 Euro nach Hause! +++

Halloween: Vorsicht! Diese Kostüme kosten dich viel Geld

Wenn man für sein Kostüm eine Requisite verwenden möchte, um den Halloween-Schreck zu verstärken, sollte man richtig aufpassen. Für viele Kostüme eignen sich als Zusatz Schusswaffenattrappen, jedoch dürfen diese echten Waffen nicht zu sehr ähneln. In diesem Fall gelten die falschen Waffen nämlich als sogenannte Anscheinswaffen.

Man sollte besser aufpassen, wenn man falsche Waffen als Requisite für sein Kostüm verwendet, denn wenn diese zu echt aussehen, greift das deutsche Waffengesetz. Wenn man mit einer Anscheinswaffe erwischt wird, drohen sogar Strafen von bis zu 10.000 Euro.

Hinter dem Verbot versteckt sich der Grund, dass man befürchtet, dass zu realistisch aussehende Waffenattrappen mit echten Schusswaffen verwechselt werden können und im schlimmsten Fall eine Panik auslösen könnte.

Halloween: Uniformen müssen als Kostüm gezeichnet sein

Auch Uniformen sind ein beliebtes Kostüm für Halloween, um verschiedene Berufsgruppen darzustellen, wie „Chip“ berichtet. Man sollte jedoch besser darauf achten, dass klar gezeichnet ist, dass es sich bei der Uniform um ein Kostüm handelt und keine echte Polizeiuniform.

Wenn die Uniform nicht mehr von einer echten zu entscheiden ist und die Kostümierten unbefugte Diensthandlungen vornehmen, dann liegt eine Straftat durch den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen vor. Auch wenn diese sogenannten Diensthandlungen nur als Scherz passieren.

Mit dem Verbot will man verhindern, dass Hilfesuchende im Notfall die Kostümierten mit echten Beamten verwechseln. Wenn man gegen dieses Kostümverbot verstößt, droht der Halloween-Abend sich schnell zu einem großen Problem zu entwickeln, denn im schlimmsten Fall erhalten die Kostümierten eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

+++ Sparkasse: Kunde blickt auf Kontoauszug – die Zahlen machen fassungslos: „Geht’s denen noch gut?“ +++

Auch sollte man darauf achten, dass man sich nicht in einem Kostüm kleidet, das als volksverhetzend gedeutet werden kann. Wer eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar 3 Jahre Freiheitsstrafe vermeiden möchte, sollte Halloween besser darauf achten. Als volksverhetzend gelten unter anderem rechtsextremistische Verkleidungen, wie als Anhänger des Nationalsozialismus.

Wie „Chip“ berichtet, gilt das Verbot auch für Kostümierungen mit der Aufschrift „WP“, also der Abkürzung für „White Power“.

Im Straßenverkehr darf man keine Maske tragen

Wer Halloween gerne etwas freizügiger unterwegs ist, sollte trotzdem darauf achten, dass man angemessen gekleidet ist. Wenn Kostüme nicht genug verdecken und zu viel nackte Haut gezeigt werden, gilt dies nämlich schnell als exhibitionistische Handlungen und man wird wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bestraft. In diesem Fall muss man sogar mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.


Mehr Themen:


Ein beliebtes Kostüm für Halloween ist, sich als eine Figur aus den Netflix-Serien „Haus des Geldes“ oder „Squid Game“ zu verkleiden. In diesem Fall sollte man jedoch darauf achten, dass man die Maske schnell ausziehen kann, denn in Deutschland gilt das Vermummungsverbot.

Zwar gilt für Halloween eine Ausnahmeregel, jedoch ist es trotzdem untersagt, im Straßenverkehr eine Gesichtsbedeckung zu tragen. Wenn man eine Maske in der Bahn trägt, droht sogar ein Bußgeld von 60 Euro.