Das Wetter draußen wird immer usseliger, die Temperaturen gehen weiter nach unten. Es ist wieder Zeit, den Kaminofen anzuschmeißen. Doch schon bald musst du eine wichtige Sache beachten – sonst drohen dir bis zu 50.000 Euro Bußgeld!
Ab 2025 gelten schärfere Grenzwerte beim Heizen mit dem Kaminofen. Und auch Pelletöfen sind davon betroffen. Du musst dein Gerät womöglich umrüsten – oder vielleicht sogar ganz abschalten!
+++Heizperiode startet: Diese teuren Fehler macht jetzt fast jeder+++
Heizen mit Kaminofen: Das musst du jetzt unbedingt wissen
Wie die „Bild“ berichtet, müssen alle seit 1995 errichteten Kaminöfen und andere Feuerungsanlagen ab dem 1. Januar 2025 die höheren Grenzwerte der Stufe 2 laut Immissionsschutzgesetz (BImSchV) einhalten. Doch was bedeutet das konkret?
Du darfst die Emissionsgrenzen von 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub also nicht mehr überschreiten. „Schon seit 2015 gilt dieser Grenzwert für neu eingebaute Anlagen“, erklärt Energieexperte Alexander Steinfeldt von Co2online.
Auch interessant für dich: Heizkosten-Hammer: Die meisten Menschen übersehen neue Regel – und riskieren 5.000 Euro Bußgeld
Mit Staubabscheider nachrüsten
Wenn du dir deinen Kaminofen aber erst nach 2015 zugelegt hast, dann müssten diese bereits die gesetzlichen Auflagen erfüllen. Ältere Modelle musst du entweder abstellen, austauschen oder mit einem Staubabscheider nachrüsten.
„Bei Staubabscheidern haben Verbraucher die Wahl zwischen aktiven und passiven Feinstaubfiltern“, erklärt Steinfeldt. Der Vorteil von passiven Staubabscheider ist der günstige Preis. Dafür müssen sie aber gereinigt und gewartet werden.
Mehr Themen und News haben wir hier für dich:
Fettes Bußgeld droht
Wer nicht umrüstet oder abschaltet, der riskiert ein ordentliches Bußgeld – nämlich bis zu 50.000 Euro! Damit das aber nicht passiert, wird dir der Schornsteinfeger vorher sagen, was du tun musst – und dir eine Frist dafür setzen. Diese solltest du dann auf keinen Fall ignorieren. Sonst droht Stress mit dem Ordnungsamt.