Wer bei Kaufland, Lidl und Co. einkaufen geht, tut dies normalerweise nicht zum ersten Mal und hat wahrscheinlich bereits eine Routine sowie feste Regeln im Kopf, was erlaubt ist – und was eben nicht.
Allerdings gibt es eine Sache, die Kunden bei Kaufland, Lidl und Co. immer wieder falsch machen. Wenn du diese Regel brichst, ist es sogar strafbar…
Kaufland, Lidl und Co.: Diese Regel brechen Kunden immer wieder
Vor allem Eltern, die gemeinsam mit ihren Kindern einkaufen gehen, dürften es kennen: Schon vor dem Bezahlen ist der Hunger oder der Durst so groß, dass man einfach nicht mehr warten kann. Schnell ist da schon vor der Kasse ein Schokoriegel geöffnet oder ein Schluck aus dem Getränk genommen. Kein Problem, schließlich bezahlst du das Produkt ja eh bei Verlassen von Kaufland, Lidl und Co. – oder?
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Tobias Klingelhöfer, ein Experte des Versicherungsunternehmens ARAG, klärt nun auf, ob der vorzeitige Verzehr der Produkte tatsächlich erlaubt ist – oder ob du dich damit strafbar machst. „Der schnelle Snack im Supermarkt kann problematisch sein“, erklärt Klingelhöfer. Denn die Produkte gehören bis zum Bezahlen weiterhin Kaufland, Lidl und Co.. „Wer sich beispielsweise ein Getränk aus dem Regal nimmt und es vor lauter Durst schon im Laden austrinkt, begeht theoretisch Diebstahl“, so der Experte.
Hier ist Anfassen verboten!
In der Praxis sieht das Ganze jedoch oft anders aus. Oft seien die Supermärkte nämlich kulant, „solange die leere Verpackung an der Kasse vorgelegt und bezahlt wird“, betont Klingelhöfer. Damit käme es auf den Supermarkt und die Filiale an, ob du rechtliche Probleme bekommen könntest.
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Anfassen darfst du die Ware, die du kaufen möchtest natürlich, klärt Klingelhöfer auf. Dabei musst du allerdings aufpassen, dass du keine Schäden verursachst. Nur bei Backwaren sieht das anders aus: Hier gilt eine strikte Hygienevorschrift, die es dir auch verbietet, die Ware bei Kaufland, Lidl und Co. anzufassen.