Schlechte Nachrichten von McDonald’s! Müssen Kunden vielleicht sogar draufzahlen? Ein Gericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen.
Wer es eilig hat, der bestellt sich gerne mal einen Burger oder auch Kaffee auf die Hand. Auch bei McDonald’s kannst du Essen zum Mitnehmen bestellen.
McDonald’s-Franchise-Nehmerin klagte – und verlor
Wie „Heidelberg24“ berichtet, müssen in Tübingen Verkäufer auf Speisen und Getränken in Einweg-Verpackungen weiterhin Steuern zahlen! Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald’s hatte dagegen geklagt und kein Recht bekommen.
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Durch die Abgabe soll vor allem Müll vermieden werden. Schon im Jahr 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Steuer bestätigt. Das wollte eine Franchise-Nehmerin von McDonald‘s nicht akzeptieren. Sie klagte. Die Karlsruher Richter wiesen jedoch die Beschwerde der Betreiberin ab.
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Das sagt McDonald’s dazu
McDonald‘s bedauert die Entscheidung und betont, dass kommunale Verpackungssteuern wie in Tübingen für landesweit tätige Unternehmen schwer umsetzbar seien. Sie seien eine zusätzliche Belastung „sowohl für die bereits gebeutelte Gastronomiebranche als auch für die Menschen, für die ein Restaurantbesuch schon jetzt vielfach einen nicht mehr erschwinglichen Luxus darstellt“.
Gegenüber „Heidelberg24“ will McDonald’s nicht bestätigen, dass die Preise jetzt für den Verbraucher steigen werden. Der Konzern warnt jedoch vor negativen Konsequenzen in der deutschlandweiten Gastronomie.
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Verpackungssteuer seit 2022
Die Verpackungssteuer gilt seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen. Der Steuerbetrag liegt bei 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr und 20 Cent für Einwegbesteck und Strohhalme.