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„Unter Deutschen“: SO holst du deinen Partner aus der Türkei nach Deutschland

Wer seinen Partner oder seine Partnerin aus der Türkei nach Deutschland holen will, muss einiges beachten. „Unter Deutschen“ klärt auf!

Unter Deutschen
© FD

So kannst du deinen Partner nach Deutschland holen!

In der neuesten Folge von "Unter Deutschen" erklären wir dir, wie du deine/n Partner/in nach Deutschland holen kannst!

Wo die Liebe hinfällt! Viele Deutsch-Türken leben zwar lange in Deutschland, sind aber noch immer eng mit der Türkei verwurzelt. Klar, dass man auch im jährlichen Familien-Urlaub in der „alten Heimat“ hier und da neue Menschen kennenlernt. Und wer dort die Liebe seines Lebens kennenlernt, vielleicht sogar heiratet, muss einige Dinge beachten, wenn der Partner oder die Partnerin nach Deutschland kommen soll.

Bis heute bilden Türkeistämmige nach wie vor die größte Migrantengruppe. Laut Statistischem Bundesamt lebten 2019 rund 4,3 Millionen von ihnen hier, etwa 2,8 Millionen mit einem deutschen Pass. „Unter Deutschen“ erklärt, wie man den Partner aus der Türkei nach Deutschland holt!

„Unter Deutschen“: SO holst du deinen Partner aus der Türkei nach Deutschland

Wenn das Paar noch unverheiratet ist, kann der Partner oder die Partnerin als Tourist nach Deutschland reisen. Dafür muss die Person beim zuständigen deutschen Konsulat in der Türkei einen Antrag auf ein Tourismus-Visum stellen. Danach muss der in Deutschland lebende Partner bei der Ausländerbehörde eine formelle Einladung einreichen.

Man muss bestätigen, dass der „Gast“ bei sich wohnhaft ist und eine Bürgschaft hinterlegen. Ist das alles erledigt, kann das Tourismus-Visum nach einigen Wochen Bearbeitungszeit im deutschen Konsulat abgeholt werden. Es ist drei Monate lang gültig.


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Tourismus-Visum oder Familienzusammenführung?

Ist das Paar verheiratet, muss ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden. Dazu muss man beim deutschen Konsulat in der Türkei eine internationale Heiratsurkunde einreichen. Außerdem muss der Partner aus der Türkei einfache Deutschkenntnisse nachweisen. In der Regel erfolgt die Bewilligung relativ schnell und der Partner darf zunächst befristet in Deutschland leben.

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