Jetzt wird es für alle heftig, die einen Urlaub auf dem Campingplatz planen! Längst ist Camping für viele Deutsche eine echte Alternative zum Strand- oder Städteurlaub. Klar, viel Freiheit für vergleichsweise kleines Geld – das kann man mit dem eigenen Wohnwagen problemlos erleben. Wenn da nicht der strenge TÜV wäre!
Der nämlich stellt klare Regeln auf, die schon jetzt auf viele Wohnmobil- und Wohnwagen-Besitzer zurollt. Und wer da nicht mitmacht, muss richtig blechen. Darüber berichtet unser Partnerportal MOIN.DE.
Urlaub auf dem Campingplatz: TÜV verschärft Regeln!
In vielen Camping-Fahrzeugen sind Flüssiggasanlagen verbaut. Vielen ist bewusst, dass defekte Anlagen eine echte Gefahr für Camper sein können. Damit ab dem Sommer 2025 alles sicherer abläuft, verhängt der TÜV ab dem 19. Juni eine Prüfpflicht für alle Camper mit Flüssiggasanlage. Dazu teilt der TÜV mit: „Wer ohne gültige Plakette fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Defekte Flüssiggasanlagen sind eine ernstzunehmende Gefahr.“
Doch was genau ändert sich? Bislang war eine regelmäßige Prüfung von Gasanlagen in der Vergangenheit nicht zwigend vorgeschrieben. Das ändert sich, denn ab jenem 19. Juni gilt für „alle Freizeitfahrzeuge“ die Prüfung der Anlagen, und das sogar mit einer Frist von 24 Monaten. Dazu gehören auch feststehende Mobilheime und sogar Wohneinheiten von Dauercampern, wie MOIN.DE weiter aufklärt.
Neue Pflicht kommt
Noch gibt es eine sogenannte Übergangsfrist – Camping-Urlauber haben also bis zum 19. Juni Zeit, die Anlage prüfen zu lassen. Ab dann nämlich muss die Gasprüfung verpflichtend per Plakette nachgewiesen sein und alle zwei Jahre erneuert werden.
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Bei Neufahrzeugen gilt eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Bußgelder. Wie hoch die sein können und warum man schon jetzt in die nächste Prüfstation sollte, kannst du hier bei MOIN.DE nachlesen!