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Urlaub: Zuschuss für die Reise? So kommst du an Geld vom Staat

Urlaub mit der Familie wird immer teurer. Mit einem finanziellen Zuschuss kann er trotzdem gelingen. So geht’s.

Zuschuss für den Urlaub mit der Familie
© imago images / Westend61

Hat man ein Recht auf unbezahlten Urlaub?

Hat man ein Recht auf unbezahlten Urlaub? Wir erklären, wann er genehmigt wird und was zu beachten ist.

Auch wenn die typische Sommerferienzeit vorbei ist, sehnen sich viele Familien immer noch nach Urlaub. Nicht selten werden dafür die Herbstferien der Kinder genutzt, um vor dem Winter noch einmal Sonne zu tanken. Leider ist Urlaub oft keine Frage von Urlaubstagen oder -zeiten, sondern eine Frage des Geldes. Denn wie so vieles in unserem Alltag ist auch hier alles teurer geworden.

Im Jahr 2022, nach dem allmählichen Ende der Corona-Pandemie, gab es für Familien mit geringem Einkommen die Corona-Auszeit vom Staat. Nachfolger der Corona-Auszeit ist der Familienurlaubszuschuss der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung (BAG). Allerdings beteiligen sich nicht alle Bundesländer daran, und das Einkommen der Familie darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Urlaubs-Zuschuss: Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Neun von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, einen Zuschuss zur Familienerholung in Form eines Urlaubs. Dazu gehören Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, so die BAG-Familienerholung. Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied im Bundesland des Wohnsitzes ein Zuschuss beantragt werden.

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Die Anträge auf individuelle Zuschüsse werden von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebene, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt auch von den Trägern bearbeitet. Die Verfahren sind jedoch sehr unterschiedlich. In Bayern beispielsweise liegt die Einkommensgrenze für Alleinerziehende (mit einem Kind) bei 31.000 Euro und für beide Elternteile (mit einem Kind) bei 34.000 Euro.

Unterschiedliche Verfahren

Die Förderung der Familienzeit orientiert sich an der Familieneinkommensgrenze und auch die Antragsverfahren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist die Diakonie Ruhr-Hellweg für die Familienzeit zuständig. Der Antrag kann dort jeweils für den bevorstehenden Urlaub gestellt werden. Auf der Internetseite der BAG Familienförderung können sich Familien informieren, ob sie Anspruch auf die Ferienförderung haben.


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Wichtig zu beachten: Der Zuschuss kann nur für einen Urlaub in bestimmten Familienferienstätten gewährt werden. Anspruchsberechtigte Familien können dann je nach Verfügbarkeit in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten Urlaub machen. Familien sollten sich auf der oben verlinkten Seite informieren und sich bei ihrem Träger nach der Höhe des Zuschusses erkundigen.