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Verkehr: Führerschein bald ungültig – Autofahrer müssen handeln, sonst droht Bußgeld

Wer mit dem Auto am Verkehr teilnimmt, sollte dringend seinen Führerschein prüfen. Sonst droht ein empfindliches Bußgeld.

Verkehr
© IMAGO/Sven Simon

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Jetzt kommt es dicke für alle Leute mit Führerschein! Im Januar 2025 steht nämlich der Pflichtumtausch des eigenen Führerscheins für den Verkehr an. Alle Lappen, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, MÜSSEN umgetauscht werden. Da die Behörden aber damit rechnen, dass ein Bearbeitungsstau droht, wurde der Umtausch gestaffelt.

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die nach 1971 geboren und deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, zum Umtausch. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind noch nicht betroffen. Sie beinhalten nämlich ein Ablaufdatum von 15 Jahren, müssen erst dann umgetauscht werden, ehe sie für den Verkehr zugelassen sind.

Führerschein: Autofahrer müssen handeln, sonst droht Bußgeld

Ältere Jahrgänge haben noch Zeit: Wer vor 1953 geboren ist, kann seinen alten Lappen noch bis zum 19. Januar 2033 behalten. Der Hintergrund für diese bürokratische Mammutaufgabe ist eine EU-Richtlinie. Sie verlangt nämlich, dass ab 2033 alle Dokumente fälschungssicher sind.

Sollte man den Führerschein-Umtausch verpassen und von der Polizei kontrolliert werden, droht Ärger. Die kann nämlich eine Verwarnung aussprechen und ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro verlangen. Immerhin: Sobald die Summe bezahlt wurde, ist der Fall erledigt. Es gibt danach keine Frist, den Führerschein umtauschen zu müssen und ihn bei der Polizei vorzuzeigen. Trotzdem sollte man sich das Geld lieber sparen.

Im EU-Ausland droht Ärger

Wer aber auf Reisen oder im Urlaub im EU-Ausland ist und dort einen alten Führerschein mit sich führt, könnte auf noch mehr Probleme stoßen, so Verkehrs-Experten. Für den Umtausch braucht man ein neues Foto, den alten Führerschein sowie den Personalausweis.


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Bei einem Wohnortwechsel muss zudem eine Abschrift der Führerscheinstelle vorgelegt werden, die den Führerschein erstmals ausgestellte. Die Kosten belaufen sich auf (mindestens) 25 Euro.