Für Autofahrer gibt es immer wieder neue Regeln und Situationen, die den Straßen-Verkehr spannend und manchmal auch ziemlich verwirrend machen. Besonders bei Ampeln gibt es immer wieder Missverständnisse – und nicht selten drohen saftige Bußgelder.
Doch Moment mal: In einigen Fällen dürfen Autofahrer tatsächlich straffrei über eine rote Ampel fahren. Es gibt nämlich drei Ausnahmen, bei denen das Überfahren der roten Ampel keine Konsequenzen nach sich zieht.
Verkehr: Platz machen für Rettungsfahrzeuge – trotz roter Ampel
Jeder Autofahrer kennt den berühmten „Grünpfeil“, das kleine grüne Pfeilsymbol, das es erlaubt, nach rechts zu fahren, selbst wenn die Ampel eigentlich rot ist. Doch Achtung: Es gibt eine wichtige Regel, die viele übersehen. Wer an einer roten Ampel mit Grünpfeil nach rechts abbiegt, muss sicherstellen, dass die Kreuzung frei ist und er niemanden gefährdet. Wer einfach losfährt, ohne auf Fußgänger oder den Querverkehr zu achten, riskiert ein Bußgeld von 70 bis 150 Euro. Ein kleiner Fehler, der teuer werden kann!
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Ein weiteres Szenario, in dem das Überfahren einer roten Ampel im Verkehr straffrei bleibt, ist der Einsatz von Rettungsfahrzeugen. Denn wenn Polizei oder Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, muss sofort Platz gemacht werden. Das gilt auch an roten Ampeln!
In diesem Fall dürfen Autofahrer „vorsichtig die Haltelinie überfahren“ und anschließend hinter der Linie warten, bis die Ampel wieder grün wird. Wer nach dem Vorbeifahren der Einsatzfahrzeuge hinter die Haltelinie zurückfährt, ist auf der sicheren Seite.
Verkehr: Blenden durch Sonne? Man darf weiterfahren
Eine der weniger bekannten Ausnahmen ist die Fehlschaltung einer Ampel. Wenn die Ampel über längere Zeit rot bleibt und nicht auf Gelb oder grün umspringt, könnte ein technisches Problem vorliegen. In diesem Fall ist es für den Autofahrer erlaubt weiter zu fahren, da davon ausgegangen werden kann, dass es sich um eine fehlerhafte Ampelschaltung handelt. Allerdings muss man etwas geduldig sein, denn man muss mindestens drei bis fünf Minuten warten, bevor man die Ampel überfährt.
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Und dann gibt es noch eine weniger offensichtliche Ausnahmesituation, die besonders an sonnigen Tagen zum Problem wird: die tief stehende Sonne. Wer an einer Ampel steht und aufgrund des Sonnenstandes die Farben nicht klar erkennen kann, könnte versehentlich eine rote Ampel überfahren.
Laut dem Straßenverkehrsamt wird in solchen Fällen oft kein Fahrverbot ausgesprochen, auch wenn es sich technisch um einen Rotlichtverstoß handelt. Hier ist jedoch wichtig, dass der Fahrer den Tag und die Uhrzeit notiert – damit kann man später nachweisen, dass die tief stehende Sonne die Ursache für die Verunsicherung war.
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In jedem Fall gilt: Wer die rote Ampel überqueren muss, sollte stets Vorsicht walten lassen und genau wissen, warum er dies tut. Und wer wirklich auf Nummer sicher gehen möchte, hält sich einfach an die Ampel – auch wenn die Sonne mal etwas zu tief steht.