Die Vorwürfe gegen den AfD-Politiker Jörg Dornau erschütterten die gesamte Partei. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass der sächsische Politiker eine Zwiebelfarm in Belarus betreibt. Im September dann die Schocknachricht: Auf dieser soll er laut Zeugenaussage politische Gefangene arbeiten lassen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen aufgenommen.
+++ Das könnte dich auch interessieren: AfD-Politiker Krah in Spendierhosen auf Oktoberfest? Böhmermann mit brisanter Geschichte +++
Die Aussage des anonymen Zeugens „Andrei“ könnte den AfD-Mann seine Karriere kosten und weitere juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Im September sagte er dem oppositionellen belarussischen Portal „reform.news“, dass Dornau politische Häftlinge für sich arbeiten lassen würde. Auch von Zwangsarbeit war die Rede. Verifiziert wurde das bislang aber nicht.
„Andrei“, der für 15 Tage im Gefängnis in der nahegelegenen Stadt Lida gesessen habe, hätte ebenfalls auf der Farm arbeiten müssen. Er habe gesehen, wie der AfD-Politiker vor Ort war und seine Arbeiter überprüfte.
Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten werden begrüßt
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen den Abgeordneten aufgenommen. Die Landes-AfD unterstützt die Untersuchungen. „Wir als sächsische AfD begrüßen, dass dieser Fall nun juristisch sauber und faktenorientiert ermittelt wird. Wir vertrauen der unabhängigen sächsischen Justiz“, sagte der AfD-Generalsekretär Jan Zwerg der dpa. Den Landesverband würden vor allem die teils divergierenden anonymen Aussagen irritieren. Mal würde von Zwangsarbeit gesprochen, mal von freiwilliger Arbeit der Gefangenen.
Mehr Themen für dich:
„Bis zur Aufklärung des Falles gilt für uns die Unschuldsvermutung. Wir werden uns im Weiteren nicht zu einem schwebenden Verfahren in diesem Fall äußern“, erklärte Zwerg. Das weitere Verfahren würde man erst entscheiden, wenn der Fall aufgeklärt auf dem Tisch liege.
Bezüglich des Besitzes der Farm hatte der Landtag bereits eine erste Strafe gegen Dornau verhängt. Im Sommer musste er ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro zahlen, weil er seiner Anzeigepflicht nicht nachkam. Den Besitz hatte er nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht rechtzeitig angezeigt. (mit dpa)