Die Welt schaut auf Rumänien. Wenige Wochen vor Wiederholung der Präsidentenwahl (4. Mai) hat die rumänische Wahlbehörde die Kandidatur des rechtspopulistischen Călin Georgescu abgewiesen. Viele regen sich darüber auf. Der Ausschluss sei undemokratisch. Haben sie recht?
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Nachdem sich Georgescu rechtmäßig für die Präsidentschaftswahl in Rumänien angemeldet hatte, wies diese mit zehn zu vier Stimmen die Kandidatur des prorussischen Politikers ab. Die Abweisung sei mit unvollständig eingereichten Unterlagen begründet worden. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Über die zu erwartende Berufung muss das Verfassungsgericht bis Mittwoch entscheiden.
Rumänien: Gewaltsame Auseinandersetzungen
Nach Bekanntwerden der Ablehnung sind Anhänger Georgescus wutentbrannt in die Hauptstadt Bukarest gestürmt und haben sich dort gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei geliefert. Letztere setzten Tränengas ein.
Hintergrund: Der kremlfreundliche Georgescu hatte überraschend die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres gewonnen. Das rumänische Verfassungsgericht kassierte den Sieg jedoch vor der geplanten Stichwahl wieder ein. Die Gründe: Verdacht auf Wahleinmischung Russlands und Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung Anfang Dezember.
Georgescu: „Direkter Schlag gegen die Demokratie in der Welt“
Georgescu sprach nun von „einem direkten Schlag gegen die Demokratie in der Welt“. Er erklärte im Onlinedienst X: „Europa ist jetzt eine Diktatur, Rumänien lebt unter der Tyrannei.“
Doch hat er recht? Ist die Abweisung ein Schlag gegen die Demokratie? Dafür spricht: Die rumänische Verfassung garantiert das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe, wie beispielsweise rechtskräftige Verurteilungen, vorliegen. Derartige Verurteilungen legen gegen Georgescu bisher nicht vor, sondern lediglich Ermittlungen wegen Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falscher Angaben zur Wahlkampffinanzierung und Förderung faschistischer Ideologien.
Es ist nicht klar, ob der Ausschluss verfassungskonform ist
Auch ist nicht klar, ob die Wahlkommission ihren Ausschluss auf frühere Entscheidungen des Verfassungsgerichts, etwa die Annullierung der Wahl im Dezember 2024 und den Ausschluss einer anderen rechtsextremen Kandidatin im Herbst 2024 wegen Verletzung demokratischer Werte, stützen darf. Ob diese also als Präzedenzfälle ausreichen?
Dagegen spricht: Die rumänische Verfassung definiert Rumänien als demokratischen Rechtsstaat. Sie verpflichtet politische Parteien und Kandidaten dazu, die pluralistische Demokratie zu wahren.
Rumänien: Wahlausschluss von Georgescu zum Schutz der Demokratie?
Die Staatsanwaltschaft wirft Georgescu vor, durch seine prorussische Haltung, Verherrlichung faschistischer Figuren (beispielsweise Ion Antonescu) und Kontakten zu illegalen bewaffneten Gruppen die verfassungsmäßige Ordnung zu gefährden. Es könnte also notwendig sein, ihn von der Wahl auszuschließen, um die Demokratie zu schützen. Ein Prinzip, das auch in anderen Demokratien (z. B. Deutschland mit dem Verbot verfassungsfeindlicher Parteien) anerkannt ist.
Zudem: Die Annullierung der Wahl basierte auf Geheimdienstberichten über russische Manipulationen zugunsten Georgescus, was die Integrität des Wahlprozesses infrage stellte. Ein erneuter Ausschluss könnte als präventive Maßnahme gerechtfertigt werden.
Das Verfassungsgericht hat in Rumänien die letzte Autorität zur Auslegung der Verfassung. Wenn es den Ausschluss bestätigt, wäre dies verfassungsrechtlich bindend, da es die Verfassung nicht verletzt, sondern interpretiert. Bereits 2024 schloss das Gericht die Kandidatin Diana Şoşoacă aus ähnlichen Gründen aus, was als Präzedenzfall dienen könnte.