Schwarz-Rot streitet über eine Anhebung der Spitzensteuer für Top-Verdiener und Reiche. Es ist ein Zankapfel in den Koalitionsverhandlungen. Die SPD pocht auf eine höhere Besteuerung. Die Spitzensteuer soll auf 47 Prozent und die Reichensteuer auf 49 Prozent angehoben werden. Die Union lehnt das kategorisch ab.
Dabei kursiert so manche Fake News über die Steuer im Netz. Wir klären auf und ordnen ein!
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Immer mehr zahlen Spitzensteuer – aber das muss eingeordnet werden
So wird immer wieder behauptet, Leute im Spitzensteuersatz hätten 1965 mal das 15-fache vom Durchschnittslohn verdient. Noch 1980 sei es das 5-fache gewesen und aktuell nur noch das 1,3-fache. Damit wird suggeriert: Wer heutzutage Spitzensteuer zahlen muss, sei schon lange kein Top-Verdiener mehr, sondern gehöre einfach zur Mittelschicht mit einem etwas höheren Einkommen.
Das ist deshalb Unsinn, weil der Spitzensteuersatz früher noch weit über 50 Prozent betrug. Zuletzt unter Helmut Kohl noch 53 Prozent. Ursprünglich unter dem ersten Kanzler Konrad Adenauer lag er sogar bei 95 Prozent! Vergleichbar ist die Spitzensteuer von früher mit der heutigen Reichensteuer, die 45 Prozent beträgt und bei einem Jahreseinkommen von 277.826 Euro für ledige Personen zu zahlen ist. Das ist etwa das 5,7-fache des Durchschnittseinkommens.
Der Satz der Spitzensteuer wurde also im Laufe der Jahre gesenkt, dafür greift die Steuer jetzt früher. Doch unterm Strich haben Menschen mit oberen Einkommen davon profitiert. Nun wird das argumentativ verdreht, in dem beklagt wird, es zahlen viel mehr Menschen als früher den Spitzensteuer-Satz. Dabei war die steuerliche Belastung damals tatsächlich höher.
Weiterer Mythos rund um die Spitzensteuer
Und hier kommen wir zu einem zweiten Missverständnis bzw. Steuer-Mythos: Viele meinen, dass man 42 Prozent Abgaben auf das ganze Einkommen zahlen müsse, wenn man so gut verdient, dass man im Spitzensteuer-Tarif landet. Die Spitzensteuer greift aktuell bei einem Einkommen von 68.480 Euro brutto im Jahr als Single. Doch so ist es nicht.
Zum einen gibt es für alle Steuerzahler den Grundfreibetrag von 12.096 Euro, auf den überhaupt keine Einkommenssteuer angerechnet wird. Es geht also um das zu versteuernde Einkommen. Zudem gibt es in Deutschland die Steuerprogression. Das bedeutet, der Steuersatz steigt schrittweise an.
Also nur alles, was oberhalb der Bemessungsgrenze von 68.480 Euro brutto verdient wird, wird mit dem vollen Tarif von 42 Prozent besteuert. Ab 277.826 erhöht sich der Steuersatz auf 45 Prozent (Reichensteuer).
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Dennoch gibt es bis hinein in die Linkspartei die Diskussion, die Grenze weiter nach hinten zu verschieben, also erst bei noch höheren Einkommen den Spitzensteuersatz greifen zu lassen.