Nach Christian Lindners Entlassung kehrten alle FDP-Minister der Bundesregierung den Rücken – bis auf Verkehrsminister Volker Wissing. Er blieb dem Scholz-Kabinett treu, verließ die Liberalen und wurde jetzt zusätzlich sogar zum Bundesjustizminister ernannt.
Über die Motive für den Verbleib des Ex-FDPlers wird in seiner ehemaligen Partei aber noch immer spekuliert. Einige vermuten, dass dahinter ein Deal stecke.
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Volker Wissing: Deal mit Scholz und Co?
Kollegen seiner Partei verabschiedeten sich aus der Ampel, doch Ex-FDP-Politiker Volker Wissing blieb. Kurz vor dem Aus hat sich Wissing in einem Kommentar bei der „FAZ“ noch einmal für das Kabinett von Scholz, Habeck und Lindner starkgemacht – doch ohne Erfolg. Der Bruch mit SPD und Grüne war zu dem Zeitpunkt schon längst vorbereitet, wie die „Zeit“ vor einigen Wochen berichtete.
Volker Wissing erklärte gegenüber der „Tagesschau“ dass er sich für sein Regierungsamt entschieden habe, „weil nach meiner tiefen Überzeugung immer zuerst das Land kommen muss und dann die Partei“. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) berichtet, gebe es laut Gerüchten aber noch einen anderen Grund. Demnach bekam er von SPD und Grünen das Angebot, zu einem späteren Zeitpunkt zum Bundesverfassungsrichter ernannt zu werden.
Obendrauf vermuten manche FDP-Politiker offenbar, dass Wissing vertrauliche Informationen aus der Partei an Bundeskanzler Scholz weitergegeben habe. Scholz hätte damit die Möglichkeit gehabt, sich mit der SPD schon im Voraus auf ein mögliches Koalitionsende vorzubereiten.
Ex-FDPler würde Voraussetzungen erfüllen
Wissings Bundesverkehrsministerium reagierte nicht auf Nachfragen der „NZZ“. Zuvor hieß es, man wollte sich nicht zu parteiinternen Angelegenheiten äußern. Der „Berliner Zeitung“ wurde aus dem Parteiumfeld ebenso bestätigt, dass die Gerüchte in der FDP herumgehen. Doch es gibt keine Belege für die Vermutungen.
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Um zum Bundesverfassungsrichter ernannt werden zu können, muss man Volljurist und über 40 Jahre alt sein. Die Voraussetzungen für den Job würde Volker Wissing als promovierter Jurist zumindest erfüllen.