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Hertha BSC muss Enttäuschung hinnehmen – aber kommt jetzt alles anders?

Das Bundesverfassungsgericht hat der DFL eine Abfuhr erteilt. Somit könnte auch Hertha BSC bei Risikospielen in Berlin zur Kasse gebeten werden.

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Nach dem die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag (14. Januar) eine Beschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen eine Regelung aus Bremen zurückgewiesen hat, könnten nun auch die Berliner Fußballvereine Hertha BSC und Union Berlin bei Risikospielen zur Kasse gebeten werden.

Inwiefern es in Berlin wirklich soweit kommt, steht noch nicht fest. Bisher sind die Bundesländer bei der Frage der Kostenübernahme uneins. Viele wollen erst die Urteilsbegründung prüfen. Hertha BSC nahm das Urteil jedenfalls „mit einiger Enttäuschung zur Kenntnis“.

Hertha BSC hat Gerichtsurteil mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen

Obwohl Berlins Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) aktuell nicht will, dass Fußballvereine wie Hertha BSC sich an Kosten für zusätzlichen Polizeiaufwand beteiligen, so könnte sich dies natürlich noch ändern. Zumal die Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) jetzt schon massiven Drück auf den Berliner Senat ausübt. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das für Berlin kategorisch abgelehnt wird“, so die GdP.

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Wenn es nach GdP-Landesvorsitzende Stephan Weh ginge, würde sich Berlin zumindest die Option hierfür offenhalten und „nicht von vornherein ausschließen, Berliner Vereine zur Kasse zu bitten, wenn Hochrisikospiele zusätzlichen personellen Polizeiaufwand verlangen“. Auf Union Berlin und Hertha BSC könnten dann immense Mehrkosten zukommen.

Es wäre „fahrlässig“, die Fußballvereine generell aus der Verantwortung zu nehmen, so Weh. Für ihn steht scheinbar fest: Wenn die Vereine in sicherheitsrelevante Projekte und Schutzmaßnahmen investieren würden, müsse man nicht zwangsläufig Kosten erheben.

GdP-Sprecher Stephan Weh kritisiert die Haltung von Sportsenatorin Iris Spranger

Was dies konkret bedeuten würd, ließ Weh bislang zwar offen, dennoch wollte er das Urteil der Karlsruher Richter auch nicht bloß auf Berlin beziehen. „Berlin ist auch die Veranstaltungshauptstadt in unserem Land, gerade unsere Innensenatorin sollte die Belastungen kennen“, so GdP-Landesvorsitzende.

„Die wachsende Zahl an Großveranstaltungen bindet extreme personelle Kapazitäten, während Veranstalter damit eine Menge Geld verdienen“, sagte Weh. „Das BVerfG hat klargestellt, dass die Gewährleistung der Inneren Sicherheit zwar zentrale Aufgabe des Staates ist, sich Veranstalter aber nicht einfach zurücklehnen können. Deshalb erwarten wir hier eine ergebnisoffene Prüfung diverser Veranstaltungen.“


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Viele Fußballfans von Hertha BSC und anderen Klubs sehen das Urteil des Bundesverfassungsgericht jedenfalls ziemlich kritisch. „Auch das Münchner Oktoberfest, der Kölner Karneval und die Silvesterpartys am Brandenburger Tor müssen den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden“, erklärte ein Sprecher des Fanbündnisses „Unsere Kurve“ gegenüber der dpa. „Ob wir als Gesellschaft das allerdings wollen, darf bezweifelt werden.“ (mit dpa)