Veröffentlicht inUnion Berlin

Union Berlin: Bochum-Skandal erhitzt die Gemüter! Experte hat eindeutige Meinung

Nach dem das DFB-Sportgericht das Union-Spiel gegen Bochum nachträglich gegen Berlin gewertet hat, kommt es nun zur Berufung.

Union Berlin
© IMAGO/Matthias Koch

1. FC Union Berlin: Der unglaubliche Weg eines Aufsteigers

Zu Beginn der 2000er spielte Union Berlin noch in der Oberliga. Seitdem hat der Verein eine lange Reise hinter sich, die im vergangenen Jahr mit der Champions-League-Teilnahme ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht hat.

Nach dem skandalösen Spielende gegen Bochum (14. Dezember 2024) und dem Urteil des DFB-Sportgerichts hat sich nun ein Experte beim RBB zu Wort gemeldet, der sich gegen die nachträgliche Wertung des Spiels ausspricht. Für ihn steht fest, dass das Spiel nicht gegen Union Berlin gewertet werden sollte.

Beim Heimspiel gegen den VfL war Keeper Patrick Drewes in der Nachspielzeit von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden. Drewes war daraufhin zusammengesackt.

Experte sieht Einspruch von Union Berlin für gerechtfertigt

Trotz einer längeren Behandlung konnte er nicht weiterspielen. Das Spiel wurde daraufhin für rund 28 Minuten unterbrochen und dann ohne den verletzten Keeper fortgesetzt. Da die Bochumer nicht mehr wechseln konnten, mussten sie einen Feldspieler ins Tor stellen.

+++ Burger in Berlin: Munchies expandiert – Inhaber von Aufstieg überrumpelt +++

Der Bundesligist aus dem Ruhrgebiet hatte daraufhin gegen die Wertung des Spiels (1:1) geklagt und vor dem DFB-Sportgericht Recht bekommen – woraufhin Union Einspruch eingelegt hat. Nun hat sich der Sportrechtler Paul Lambertz in einem Interview mit dem RBB auf die Seite von Union Berlin gestellt.

Tatsachenentscheidung muss beim Schiedsrichter liegen

„In der Rechts- und Verfahrensordnung ist klar geregelt, wie damit umgegangen werden soll, wenn ein Spiel abgebrochen wird“, so Lambertz. „Wenn der Schiedsrichter die Sicherheit der Spieler oder die Sicherheit der Durchführung eines Spiels als gefährdet ansieht, kann er das Spiel abbrechen.“

Da sich Schiedsrichter Martin Petersen damals aber nicht dazu entschieden hätte, dass Spiel trotz einer längeren Spielunterbrechung fortzusetzen, könne man das Spiel laut Lambertz auch nicht nachträglich gegen Union Berlin werten. Die Entscheidung müsse hier beim Schiedsrichter liegen.

Das DFB-Sportgericht öffnet „jeglichen Einsprüchen Tür und Tor“

Der Sportrechtler sieht durch das Urteil des DFB-Sportgerichts auch Probleme für vergleichbare Fälle in der Zukunft. „Das führt meines Erachtens dazu, dass man jeglichen Einsprüchen Tür und Tor öffnet“, so Lambertz zum RBB. „Jede Mannschaft könnte mehr oder weniger zwanglos behaupten, da hätte ein Spiel eigentlich abgebrochen werden müssen – aufgrund von Beleidigungen aus der Kurve oder Ähnlichem.“

Für Lambertz würde dies dazu führen, dass man dann beim DFB-Sportgericht regelmäßig über Entscheidungen spräche, „wie der Schiedsrichter in der Hitze des Gefechts eigentlich hätte reagieren müssen“.

Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist auch deswegen so brisant, weil die Wertung für Bochum mit ziemlicher Sicherhaut auch Auswirkungen auf den Abstiegskampf haben wird.


Mehr News aus Berlin:


Aus diesem Grund hatten sich in den letzten Wochen auch Holstein Kiel und FC St. Pauli dem Einspruch von Union Berlin angeschlossen – da sie durch die nachträgliche Wertung des Spiels ebenfalls indirekt betroffen wären. Die Berufungen werden nun am Freitag (28. Februar) am DFB-Campus in Frankfurt am Main mündlich verhandelt.