Nach dem skandalösen Spielende gegen Bochum (14. Dezember 2024) hat das DFB-Sportgericht das Spiel nachträglich mit 2:0 für den VfL gewertet. Im Februar hatte Union Berlin dann erneut geklagt. Doch auch das DFB-Bundesgericht bestätigte das Urteil aus erster Instanz.
Nach zwei juristischen Niederlagen will Fußball-Bundesligist Union Berlin nun beim Ständigen Schiedsgericht eine Wende im Verfahren um den Feuerzeugwurf-Eklat herbeiführen.
Wegen Skandal-Spiel gegen Bochum – Union Berlin will beim Ständigen Schiedsgericht klagen
Das Ständige Schiedsgericht ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem DFB – beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga (DFL) zuständig. Und genau hier will Union Berlin nun vorstellig werden. „Wir werden fristgerecht eine Klage einreichen“, erklärte Unions Kommunikationschef Christian Arbeit nun gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Und das wird auch bitter nötig sein, damit man noch vor Saisonende zu einem Urteil vor dem Schiedsgericht kommt. Schließlich kann das Ergebnis im Abstiegskampf noch entscheidend werden. Die Vereinsführung um Präsident Dirk Zingler hatte sich zuletzt für ein Wiederholungsspiel stark gemacht.
Die Wertung des Spiels kann im Abstiegskampf entscheidend sein
Da das Urteil nicht bloß für die beiden beteiligten Vereine Relevanz hat, sondern auch für die restlichen Teams aus dem Tabellenkeller, dürfte die neue Klage auch von den Verantwortlichen vom FC St. Pauli und von Holstein Kiel intensiv verfolgt werden. Denn auch sie könnten von einer Rückkehr zum ursprünglichen Ergebnis (1:1) profitieren.
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Beim Heimspiel gegen den VfL Bochum war Keeper Patrick Drewes in der Nachspielzeit von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden. Drewes war daraufhin zusammengesackt. Nach einer langen Unterbrechung einigten sich beide Teams in den letzten Minuten auf einen Nicht-Angriffspakt und beendeten die Partie auf dem Rasen. (mit dpa)